Sportanlagen (Verwaltung)
Nach der schulischen Inanspruchnahme an den Vormittagen stehen die Sportanlagen dem Vereinssport zur Verfügung.
Über die Belegung der Sportstätten einigen sich die Vereine mit dem Gemeindesportverband.
Nach der schulischen Inanspruchnahme an den Vormittagen stehen die Sportanlagen dem Vereinssport zur Verfügung.
Über die Belegung der Sportstätten einigen sich die Vereine mit dem Gemeindesportverband.