Schiedspersonen

Ingeborg Delbrügger
Neuengeseke
Enkeser Strasse 3
Tel.: 02927 / 214

Ulrich Hartmann
Neuengeseke
Bierpfad 10
Tel.: 02927/496

 

Aufgaben des Schiedsamtes und der Gütestellen

Für eine Reihe von bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten ist ein außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren beim Schiedsamt oder bei einer anderen durch die Landesjustizverwaltung anerkannten Gütestellen vorgesehen.

Bei diesen Verfahren ist eine Klage nur dann zulässig, wenn vorher versucht worden ist, in einem solchen Verfahren den Streit einvernehmlich beizulegen (§ 10 des Gütestellen- u. Schlichtungsgesetzes - GüSchlG NRW).
 

Betroffen hiervon sind

  • vermögensrechtliche Streitigkeiten beim Amtsgericht bis zu einem Wert von 600,00 €,
  • nachbarrechtliche Streitigkeiten, es sei denn, es geht um Einwirkung von einem gewerblichen Betrieb,
  • Streitigkeiten wegen Verletzung der persönlichen Ehre, die nicht in Presse oder Rundfunk begangen worden sind.

Diese Streitschlichtungsverfahren fallen in den Aufgabenbereich eines Schiedsamtes, das Schiedsfrauen oder Schiedsmänner wahrnehmen. Sie werden vom Rat der Gemeinde auf die Dauer von fünf Jahren gewählt und nach der Wahl von der Leitung des Amtsgerichts bestätigt. Ihr Amt versehen die Frauen und Männer, die regelmäßig zwischen 30 und 70 Jahre alt und ihrer Persönlichkeit nach zur Streitschlichtung besonders befähigt sind, ehrenamtlich. Im Vergleich zu einem gerichtlichen Verfahren ist das Verfahren beim Schiedsamt denkbar unbürokratisch, da der überwiegende Anteil aus einem persönlichen Gespräch besteht. Das Streitschlichtungsverfahren kann ferner von einer durch die Landesjustizverwaltung anerkannten Gütestelle durchgeführt werden. Weitergehende Information zum Schiedsamt bietet u. a. die Bezirksvereinigung Arnsberg des  Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. - BDS - auf ihrer Internetseite an.

Kontakt

Frau Ute Hemmer

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