Gewerbeangelegenheiten
Gewerbeanmeldung
Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes oder den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle anfängt, muss dies der für den betreffenden Ort zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen (§ 14 Abs. 1 Gewerbeordnung). Eine Gewerbeanmeldung ist unverzüglich bei Beginn des Gewerbes oder bei Wiedereröffnung nach Verlegung aus einem anderen Meldebezirk erforderlich. Die Anmeldung eines Gewerbes hat in der Regel der Gewerbetreibende persönlich unter Vorlage des Personalausweises vorzunehmen. Bei Firmen, die im Handelsregister eingetragen sind bzw. eingetragen werden sollen, ist zusätzlich ein Auszug aus dem Handelsregister vorzulegen.
Gewerbeabmeldung
Eine Gewerbeabmeldung ist unverzüglich, wenn der Betrieb auf Dauer eingestellt wird, erforderlich. Die Abmeldung eines Gewerbes hat in der Regel der Gewerbetreibende persönlich unter Vorlage des Personalausweises vorzunehmen.
Gewerbeummeldung
Wenn Sie mit Ihrem Betrieb, einer Zweigniederlassung oder einer Zweigstelle Ihres Betriebes innerhalb der Stadt oder Gemeinde umziehen, müssen Sie das Gewerbe ummelden. Ebenso ist eine Ummeldung notwendig, wenn sich das Warenangebot oder das Angebot der Dienstleistungen ändert. In den folgenden Fällen handelt es sich um eine Gewerbeummeldung (gem. § 14 Abs. 1 S. 1, 2 und 2a Gewerbeordnung):
1. Die Verlegung des Gewerbes innerhalb der Gemeinde
2. Die Änderung des Firmennamens
3. Die Namensänderung
4. Die Erweiterung der Tätigkeit
5. Die Änderung der Tätigkeit
Änderungsmitteilung
Eine Änderungsmitteilung ist in den folgenden Fällen möglich:
1. Aufgabe von Tätigkeiten
2. Nebenerwerb wird Haupterwerb
3. Haupterwerb wird Nebenerwerb
4. Änderung in der Wohnanschrift
5. Änderung in der Anschrift der Hauptniederlassung
6. Zweigstelle wird Hauptniederlassung
7. Hauptniederlassung wird Zweigstelle
8. Benennung eines neuen gesetzlichen Vertreters
9. Ausscheiden eines gesetzlichen Vertreters
10. Sonstige Gründe für die Änderungsmitteilung (Nicht Ummeldung o. ä.)
- Gewerbeanmeldung 26,00 EUR
- Gewerbeabmeldung gebührenfrei
- Gewerbeummeldung 26,00 EUR
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