Europawahl

Die Legislaturperiode des Europäischen Parlaments beträgt fünf Jahre.

Briefwahl

Wenn Sie bei der bevorstehenden Wahl aus terminlichen Gründen verhindert sind, haben Sie die Möglichkeit, im Vorfeld bei der Gemeinde Bad Sassendorf:

  • Ihre Briefwahlunterlagen anzufordern
  • Im Rathaus Ihre Stimme abzugeben

Mitzubringen zur Wahl sind folgende Unterlagen:

  • Wahlbenachrichtigung
  • Personalausweis

 

Unionsbürger in Deutschland

In der Bundesrepublik Deutschland wohnende Bürgerinnen und Bürger der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürgerinnen und Unionsbürger) können an der Wahl zum Europäischen Parlament teilnehmen, entweder in der Bundesrepublik Deutschland oder im Herkunftsland.

Das Antragsformular sowie ein Merkblatt mit Ausfüllhinweisen werden auf der Internetseite des Bundeswahlleiters zum Download bereitgestellt.

 

Deutsche im Ausland

Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist. Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, bezeichnet man als Auslandsdeutsche. Sie werden nicht automatisch in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Wollen Auslandsdeutsche an Europawahlen teilnehmen, müssen sie vor jeder Wahl einen förmlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.

Im Ausland lebende Deutsche ohne festen Wohnsitz in Deutschland können den Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis derzeit noch nicht stellen. Das Antragsformular sowie ein Merkblatt mit Ausfüllhinweisen werden etwa sechs Monate vor dem Wahltermin auf der Internetseite des Bundeswahlleiters zum Download bereitgestellt. 

 

Kontakt

Herr Frank Becker

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Herr Sebastian Middeler

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