Vergnügungssteuer

Die Gemeinde Bad Sassendorf erhebt eine Vergnügungssteuer. Die Vergnügungssteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer für den Aufwand für Vergnügungen. Erscheinungsformen der Vergnügungsteuer ist die Besteuerung von Eintrittsgeldern für Veranstaltungen (Kartensteuer) und Spielautomaten.