Vergabe von Hausnummern

Die Gemeinde Bad Sassendorf vergibt in ihrem Gemeindegebiet die Hausnummern für Gebäude. Dies geschieht zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, insbesondere aber zur Auffindbarkeit der Adressen, vor allem im Notfall für die Polizei, Feuerwehr und Notdienste.

Die Vergabe der Hausnummer erfolgt in der Regel im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens durch die Gemeinde Bad Sassendorf von Amts wegen. Machen weitere Einträge zum Haus oder die Erweiterung/ Änderung eines bestehenden Gebäudes die Vergabe einer weiteren Hausnummer oder eines Zusatzes zur Hausnummer erforderlich, kann dies bei der Gemeinde Bad Sassendorf formlos und in Schriftform beantragt werden. In manchen Fällen wird aber auch die Änderung der bestehenden Hausnummer erforderlich, die dann durch die Gemeinde Bad Sassendorf veranlasst wird.

Über die Vergabe bzw. Änderung einer Hausnummer erhalten Sie einen Bescheid. Sollte Ihre Hausnummer geändert werden müssen, werden Sie vorab dazu angehöhrt.

Ist die Hausnummer vergeben, ist der Eigentümer nach § 10 der ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gemeindegebiet der Gemeinde Bad Sassendorf vom 29.11.2007 gut sichtbar an der Hauswand anzubringen. Dass dabei auf eine eindeutige Zuordnung der Nummer zum Haus zu achten ist, versteht sich von selbst.

Für die Bearbeitung wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 48 € erhoben.

Für die Beantragung der Vergabe, Änderung oder Ergänzung einer Hausnummer reichen Sie einen formlosen, schriftlichen Antrag bei der Gemeinde Bad Sassendorf ein. Dem sollte ein aussagekräftiger Lageplan beigefügt werden.

Kontakt

Herr Pothmann

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Frau Sommer

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