Personalausweise

Der Antrag auf Ausstellung eines neuen (elektronischen) Personalausweises wird von der Einwohnermeldeabteilung im automatisierten Verfahren erstellt. Der Antragsteller hat zur Überprüfung seiner Identität sowie zur Unterschriftsleistung grundsätzlich persönlich zu erscheinen.

Nach erfolgter Fertigstellung des neuen Ausweises erfolgt durch die Bundesdruckerei in Berlin der Versand eines sogenannten Pin-Briefes. Dieser beinhaltet Ihre persönliche Pin und Puk und Ihr persönliches Sperrkennwort. Nach Erhalt dieses Briefes liegt dann auch Ihr Personalausweis beim Einwohnermeldeamt zur Abholung bereit.

Kann der Antragsteller zur Abholung nicht persönlich erscheinen, so besteht die Möglichkeit, den Ausweis auch von einem Bevollmächtigten abholen zu lassen. In diesem Fall muss jedoch die schriftliche Vollmacht, die Sie bei der Antragsstellung erhalten, ausgefüllt sein.

In einem glaubhaft nachgewiesenen Notfall kann bei der Beantragung eines Personalausweises auch noch ein vorläufiger Personalausweis mit einer Gültigkeitsdauer von höchstens 3 Monaten ausgestellt werden.

Ausweis weg? 
Sperrhotline ab 01.01.2014:   116 116    (bitte halten Sie das Sperrkennwort bereit!)

Weitere Infos hier: www.personalausweisportal.de

 

Der Urlaub steht an und Ihr Reise- oder Personalausweis ist abgelaufen? Hier kann Ihnen geholfen werden:  

Sie können an Flughäfen, an denen die Bundespolizei vertreten ist, für z.Zt. acht Euro innerhalb weniger Minuten einen Reiseausweis als Passersatz ausstellen lassen. Diese Möglichkeit gibt es unter anderem für Reisen innerhalb der EU, nicht allerdings für Flüge in die USA, die Türkei oder auf die Malediven. Voraussetzung ist auch, dass Ihr Ausweisdokument nicht länger als ein Jahr abgelaufen ist.

Über die Internetseite der Bundespolizei lassen sich die provisorischen Reiseausweise bereits von zuhause bestellen. Sie können die Dokumente dann am Flughafen unmittelbar vor Ihrem Abflug abholen. Informationen hierzu finden Sie auf den Internetseiten der Bundespolizei.

Hier finden Sie auch eine Übersicht von Staaten, die in Deutschland ausgestellte Passersatzpapiere ohne Einschränkung oder in Verbindung mit einem zeitlich abgelaufenen amtlichen Lichtbildausweis anerkennen. Änderungen in der Praxis ausländischer Grenzbehörden sind allerdings auch kurzfristig möglich.

 

 

 

Gebühr für die Ausstellung des neuen Personalausweises ab 01.11.2010

  • 37,00 € für antragstellende Person ab 24 Jahren
  • 22,80 € für antragstellende Person unter 24 Jahren

Die erstmalige Ausstellung ist nicht mehr gebührenfrei.  

Vorläufiger Personalausweis (max. 3 Monate gültig)

  • 10,00 €

Die Gebühren sind am Tage der Antragstellung in bar oder per EC-Karte zu entrichten.

Erstmaliges Aktivieren der Online-Ausweisfunktion bei der Ausgabe oder bei der Vollendung des 16. Lebensjahres

gebührenfrei

Nachträgliches Aktivieren der Online-Ausweisfunktion

gebührenfrei

Deaktivieren der Online-Ausweisfunktion

gebührenfrei

Ändern der PIN im Bürgerbüro (z. B. PIN vergessen)

gebührenfrei

Ändern der Anschrift bei Umzügen

gebührenfrei

Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall

gebührenfrei

Entsperren der Online-Ausweisfunktion

gebührenfrei

Kosten für das Aufbringen eines elektronischen Signaturzertifikates

Festlegung durch jeweiligen Anbieter

Bei der Antragstellung sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  • 1 biometrietaugliches Lichtbild aus neuester Zeit in der Größe von mindestens 45 x 35 mm (ohne Rand)
  • Geburtsurkunde (Abstammungsurkunde), Heiratsurkunde oder Familienstammbuch, wenn erstmalig ein Ausweisdokument beantragt wird bzw. bei der Beantragung kein Ausweisdokument vorgelegt werden kann,
  • der alte Personalausweis; wenn kein alter Personalausweis vorhanden ist, genügt auch ein Reisepass oder ein anderer amtlicher Lichtbildausweis zwecks Identitätsfeststellung. Andernfalls ist eine Bestätigung der Identität durch einen Zeugen erforderlich,
  • bei Spätaussiedlern zusätzlich eine Bescheinigung über die Namenserklärung und die Spätaussiedlerbescheinigung, wenn erstmalig ein Ausweisdokument beantragt wird,
  • bei minderjährigen Antragstellern ist zusätzlich die Einverständniserklärung der Eltern erforderlich. Sollte die elterliche Sorge allein bei einem Elternteil liegen, ist dies ebenfalls zu erklären.

Kontakt

Frau Berghoff

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Frau Schneider

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Frau Reen

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Frau Trost

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