Kinderreisepass

Jedes Kind deutscher Staatsangehörigkeit unter 12 Jahren kann einen Kinderreisepass beantragen. Wer 12 Jahre oder älter ist, erhält einen Personalausweis und/oder einen Reisepass. Der Antrag auf Ausstellung eines Kinderreisepasses wird vom hiesigen Einwohnermeldeamt im automatisierten Verfahren erstellt.

In einigen Staaten dieser Welt wird dieser Kinderreisepass nicht bzw. nur unter bestimmten Voraussetzungen anerkannt. Vor Antritt einer Reise haben sich Eltern daher zu vergewissern, ob der Staat, in den die Familie einreisen möchte, die Kinderreisepässe akzeptiert.

  • 13,00 EUR     (am Tage der Antragstellung zu entrichten)

Es werden auf dem Antragsformular die Unterschriften beider Elternteile benötigt  bzw. ein  Elternteil kann durch Vollmacht die Einwilligung vorab erklären (Vordrucke gibt es im Bürgerbüro oder online als Formular).

Auch ist die Anwesenheit des Kindes zwingend erforderlich.

Wenn die Ehe der Eltern geschieden ist, benötigen wir einen Sorgerechtsbeschluss. Wenn eine Betreuung besteht, benötigen wir zusätzlich eine Bestellungsurkunde. Beides erhalten Sie beim Amtsgericht. Ebenso benötigen wir für die Ausstellung des Kinderreisepasses die Größe und Augenfarbe Ihres Kindes, sowie die Unterschrift des Kindes (ab dem 10. Lebensjahr).

  • biometrietaugliches Passbild: Größe min. 45 x 35 mm (ohne Rand):  
  • Das Familienbuch bzw. die Geburts- oder Abstammungsurkunde - ausgestellt von Ihrem  Standesamt

Kontakt

Frau Berghoff

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Frau Schneider

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Frau Reen

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Frau Trost

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