Hundesteuer

Versteuert wird das Halten eines Hundes im Gemeindegebiet.

Grundlage hierfür ist die gemeindliche Hundesteuersatzung.

  • Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem der Hund veräußert oder sonst abgeschafft, abhanden kommt oder verstirbt.
  • Die An- und Abmeldung des Hundes hat innerhalb von vierzehn Tagen zu erfolgen.
  • Die Steuerpflicht beginnt mit dem ersten des Monats, in dem der Hund aufgenommen worden ist.
  • Sogenannte Kampfhunde werden ab 1. Januar 2001 mit einer erhöhten Hundesteuer belegt. Die Klassifizierung orientiert sich hierbei an der Landeshundeverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen.
  • Ab dem Jahr 2016 sind in der Gemeinde Bad Sassendorf neue Hundesteuermarken gültig. Die Hundesteuermarken werden mit dem Steuerbescheid zugesandt bzw. bei der Anmeldung eines Hundes ausgegeben. Der Hundehalter darf Hunde außerhalb seiner Wohnung oder seines umfriedeten Grundbesitzes nur mit der sichtbar befestigten gültigen Steuermarke führen. Der Hundehalter ist verpflichtet, den Beauftragten der Gemeinde Bad Sassendorf die gültige Steuermarke auf Verlangen vorzuzeigen.

Kontakt

Herr Wieners

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Frau Ulrike Schmidt

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