Gewerbesteuer

Gewerbebetriebe, die über ihre Rechtsform als Kapitalgesellschaft (AG, SE, KGaA, GmbH, eG, UG) bzw. über ihre gewerbliche Tätigkeit als Einzelunternehmen oder Personengesellschaft (GbR, OHG, KG, GmbH & Co. KG) erfasst werden, unterliegen, anders als z. B. Freiberuflich Tätige, grundsätzlich der Gewerbesteuer.

Das Besteuerungsverfahren beginnt in der Regel mit der Anmeldung eines Gewerbebetriebes/einer Betriebsstätte. Das zuständige Finanzamt ermittelt den Gewerbesteuermessbetrag und setzt diesen durch Bescheid fest. Auf Grundlage dieses Bescheides erfolgt dann die Festsetzung der Gewerbesteuer durch die Gemeinde. Die Steuerfestsetzung der Gemeinde erfolgt durch eine Multiplikation des Gewerbesteuermessbetrages mit dem gemeindlichen Hebesatz (z.B. 500,00 € x 400%  = 2.000,00 €) und wird dem Steuerpflichtigen in Form des kommunalen Gewerbesteuerbescheides übermittelt.

Den aktuellen Gewerbesteuerhebesatz der Gemeinde Bad Sassendorf können Sie hier abrufen: https://haushalt.bad-sassendorf.de/.

In der Regel endet die Gewerbesteuerpflicht bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften mit der Einstellung des Betriebes und bei Kapitalgesellschaften mit dem Aufhören jeglicher Tätigkeit.

Kontakt

Frau Ulrike Schmidt

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