Gaststättenkonzession

Um eine erlaubnispflichtige Gaststätte eröffnen zu können, wird eine Gaststättenkonzession benötigt.

Die Konzession ist eine Personalkonzession und von persönlichen Voraussetzungen abhängig.

Nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW ist die Verwaltungsgebühr auf den Verwaltungsaufwand zu begrenzen.

  • Pachtvertrag / Grundbuchauszug
  • Lageplan und Grundriss der Gaststättenräume
  • Führungszeugnis
    • zu beantragen im Bürgerbüro des Wohnortes
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
    • zu beantragen im Bürgerbüro des Wohnortes
  • Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung
    • zu beantragen beim für Sie zuständigen Finanzamt
  • bei Ausländern:
    • Aufenthaltsgenehmigung
  • Gesundheitszeugnis
    • zu beantragen beim Gesundheitsamt
  • Unterrichtungsnachweis von der Industrie- und Handelskammer
  • Gewerbeanmeldung
  • GmbH-Vertrag

Kontakt

Frau Ute Hemmer

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