Aufenthalts-/ Lebens- und Meldebescheinigungen

Aufenthalts-, Melde- und Lebensbescheinigungen sind Auszüge aus dem Melderegister, aus denen Ihre persönlichen Daten und Ihre Anschrift hervorgehen. Sie werden zur Vorlage bei Behörden (z.B. Aufenthaltsbescheinigung zur Vorlage beim Standesamt, Meldebescheinigungen für Rentenzwecke, etc.) oder für private Zwecke benötigt.


Lebensbescheinigung

Lebensbescheinigungen werden vom Bürgerbüro der Gemeinde Bad Sassendorf nach Vorlage des Personalausweises kostenlos ausgehändigt oder vorgefertigte Bescheinigungen können bestätigt werden. 
Eine Lebensbescheinigung ist ein amtliches Dokument, welches vom örtlichen Einwohnermeldeamt auf Antrag erteilt wird. Deutsche im Ausland erhalten die Lebensbescheinigung vom jeweiligen deutschen Generalkonsulat. Die Bescheinigung bestätigt, dass die aufgeführte Person lebt und enthält u.a. Aussagen zum

  • Namen & Zusätzen
  • Geburtsnamen & Zusätzen
  • Vornamen
  • Geburtsdatum & Geburtsort
  • gemeldeten Wohnort

Eine Lebensbescheinigung ist i.d.R. für Rentenzwecke, insbesondere bei einem Träger im Ausland, erforderlich.

  • Die Gebühren für Aufenthalts- und Meldebescheinigungen betragen 9,00 Euro.
  • Einfache Melderegisterauskunft
    (Angabe von Namen, Vornamen und Adresse)  11,00 EUR   § 44 Bundesmeldegesetz
  • Erweitere Melderegisterauskunft
    (Angabe von weiteren Daten)   15,00 EUR.  § 45 Bundesmeldegesetz


Gebührenfrei sind diese Bescheinigungen,
wenn Sie

  • die Bescheinigung dem Kreis Soest, Sachgebiet Schwerbehindertenrecht (ehemals Versorgungsamt) auf dessen Anforderung hin vorlegen müssen
  • eine Haushaltsbescheinigung zur Vorlage bei der Kindergeldkasse der Agentur für Arbeit benötigen
  • eine Lebensbescheinigung für Rentenzwecke benötigen
  • eine steuerliche Lebensbescheinigung benötigen, um einen Kinderfreibetrag auf der Lohnsteuerkarte eintragen zu lassen
  • Ihren Personalausweis oder Reisepass, bei ausländischen Mitbürgern einen internationalen Reisepass oder ein anderes ausländisches Ausweisdokument
  • Die Anträge müssen persönlich gestellt werden. Ist dies nicht möglich, können Sie eine andere Person mit einer schriftlichen Vollmacht damit betrauen.
  • Lebensbescheinigungen können jedoch ausschließlich persönlich beantragt werden.

Kontakt

Herr Schröder

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Frau Reen

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Frau Schneider

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Frau Trost

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