Anwohnerparkausweise

Anwohner des Zentralorts ohne einen Garagen- oder Einstellplatz können bei Vorliegen der Voraussetzungen nach den Richtlinien über die Zuteilung von Anwohnerparkplätzen einen Anwohnerparkausweis bei der Gemeinde beantragen, der das Parken in bestimmten Bereichen ohne zeitliche Beschränkung ermöglicht. Bei Vorliegen der Voraussetzungen befürwortet die Gemeinde die Ausstellung eines Anwohnerparkauseises durch den Kreis Soest.

Der Kreis Soest erhebt bei Ausstellung eines Anwohnerparkausweises für ein Jahr eine Jahresgebühr.

  • Formloser schriftlicher Antrag
  • Schriftliche Bescheinigung des Grundstückseigentümers/Vermieters, dass keine Garage/ kein Stellplatz zur Wohnung gehört

Kontakt

Frau Heidemann

Details