Unter dem folgenden Link finden Sie die Antragsunterlagen für den einmaligen Zuschuss zum Mittagessen in der OGS und den Kindertageseinrichtungen in der Gemeinde Bad Sassendorf in Höhe von 75,00 Euro.
Bitte lesen Sie sich die Zugangsvoraussetzungen zu diesem einmaligen Zuschuss durch. Der Zuschuss beschränkt sich auf den Zeitraum 01.08.2023 bis 31.12.2023.
Eine weitergehende Unterstützung ist aufgrund der Befristung der Förderung des Landes nicht möglich. Eine Förderung von Kindern, welche Leistungen nach dem SGB II, SGB XII, AsylblG, KIZ und Wohngeld erhalten, müssen aufgrund der generellen Übernahme der Kosten des Mittagessens durch das Bildungs- und Teilhabepaket in den Einrichtungen ausgeschlossen werden. Bitte beachten Sie ebenfalls die jeweiligen Einkommensgruppen. Es ist mit einer gewissen Bearbeitungszeit zu rechnen.