Vermessung (Kreis Soest)

Zuständig für die Vermessung ist der Kreis Soest, Hoher Weg 1-3, 59494 Soest

 

Katastervermessungen

können von Grundstückseigentümern oder ihnen gleichstehenden Berechtigten beantragt werden.

 

Teilungsvermessung

Beim Kauf oder Verkauf müssen Grundstücke oft neu zugeschnitten werden. Die Grenzen werden dann mit Hilfe einer Teilungsvermessung neu festgelegt. Auch wenn Erben ein Grundstück untereinander aufteilen möchten, oder wenn ein Teil eines Grundstücks beliehen werden soll, ist eine Teilungsvermessung nötig.

 

Gebäudeeinmessung

Gebäudeeinmessungen sind gesetzlich vorgeschrieben, sobald auf einem Grundstück ein Gebäude - zum Beispiel ein Wohnhaus oder eine Garage - neu errichtet oder in seinem Grundriss verändert worden ist. Eigentümer oder Erbbauberechtigte müssen unmittelbar nach der Fertigstellung des Gebäudes oder der äußeren Grundrissveränderung die Einmessung beauftragen. Bei Fragen gibt das Katasteramt gerne Auskunft.