Straßenverkehrsüberwachung

Die Verkehrsüberwachung sorgt für Sicherheit und Ordnung auf unseren Straßen, Wegen und Plätzen

Verkehrsüberwachung in der Gemeinde ist die Kontrolle des ruhenden Straßenverkehrs. Kurz gesagt ist damit die Verwarnung von Falschparkern gemeint.  Überwachungsschwerpunkte bilden dabei Geschäftsstraßen oder Straßen mit hohem Parkaufkommen. Hier liegen die Überwachungsprioritäten auf Feuerwehrzufahrten, Gehwegen, Spielstraßen, Behindertenparkplätze oder Haltverbotszonen. Dabei achten wir gerade auf den Schutz der schwächeren Verkehrsteilnehmer. Kinder, ältere Menschen, Fußgänger und Fahrradfahrer im Allgemeinen, müssen besonders geschützt werden. Verkehrsüberwachung bedeutet aber auch Lebensrettung für alle anderen!

Mancher von Ihnen wird sich schon geärgert haben, wenn er von den Mit­arbeitern der Gemeinde ein Knöllchen bekommen hat. Aber ehe Sie in einem solchen Fall laut losschimpfen, sollten Sie einmal darüber nachdenken, was wäre, wenn es die Ver­kehrsüberwachungskräfte nicht gäbe. Rettungsfahrzeuge von Notärzten und Feuer­wehr wären verspätet am Einsatzort. In einem akuten Notfall wie einem Herzinfarkt bedeutet jede Minute Verzögerung durch falsch geparkte Fahrzeuge für den Patienten eine geringere Überlebenschance. Auch wenn es brennt, brauchen die Feuerwehrautos viel mehr Raum, als mancher beim Parken kalkuliert. Müssen Einsatzfahrzeuge unnötig rangieren, droht statt einem kleinen Feuer schnell ein loderndes Inferno.

Helfen Sie mit die beschriebenen Schadensfolgen zu vermeiden indem Sie sich immer wieder die erste Grundregel der Straßenverkehrsordnung in Erinnerung rufen, die von uns eine ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht fordert.

Vielen Dank. 

 

Wurden Sie von Falschparkern behindert?

Haben Sie Anregungen oder Auffälligkeiten rund um den Straßenverkehr?

– Wir helfen gerne –

Ihre Ordnungsbehörde

Die Höhe des Verwarnungsgeldes richtet sich nach dem bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog

  • Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV)
  • Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG)
  • Straßenverkehrsgesetz (StVG)
  • Straßenverkehrsordnung (StVO)

Kontakt

Herr Henschel

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