Melderegister-Auskunft
Einfache Melderegister-Auskunft
Dritte erhalten in bestimmtem Umfang Auskunft aus dem Melderegister. Sie können Auskunft über
- Vor- und Familienname
- Anschrift
- Doktorgrad
einer genau bestimmten Person erhalten. Wir benötigen in der Regel vier Identifizierungsmerkmale der von Ihnen gesuchten Person (z. B. Vorname, Familienname, Geburtsdatum, letzte Anschrift, Geschlecht) damit wir Ihnen Auskunft erteilen können.
Zum 1. November 2015 hat sich das Meldegesetz geändert. Eine Erteilung von Auskünften aus dem Melderegister ist nur noch zulässig, wenn die anfragende Stelle erklärt, dass die angeforderten Auskunftsdaten nicht zum Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwendet werden. Bitte geben Sie diese Erklärung bei Anfragen künftig regelmäßig ab. Sofern die Daten für gewerbliche Zwecke verwendet werden, sind diese anzugeben.
Die Gebühr beträgt 11 Euro pro Auskunftsersuchen aus dem aktuellen Melderegister, auch dann, wenn Ihr Auskunftsersuchen nicht zum Erfolg führt. Das aktuelle Melderegister enthält die Daten von Einwohnerinnen und Einwohnern, die in Bad Sassendorf gemeldet sind oder nicht länger als fünf Jahre verzogen oder verstorben sind.
Folgende Möglichkeiten für Auskünfte aus dem Melderegister stehen Ihnen zur Verfügung:
- Schriftlich
Bezahlung: Vorab-Überweisung mit folgendem Verwendungszweck: „4311/0211/0210, Name der Person“ auf eines der Konten der Gemeindekasse IBAN: DE38 4145 0075 0010 0000 16 oder DE26 4146 0116 2518 0001 00
oder Übersendung eines Verrechnungsschecks
Die Auskunft wird Ihnen per Post zugesandt, eine Antwort per E-Mail ist leider nicht möglich. - Persönlich
Bezahlung: Bar oder Kartenzahlung. Die Auskunft bekommen Sie gleich schriftlich zum Mitnehmen. - Telefonische Auskünfte aus dem Melderegister sind nicht möglich.
Erweiterte Melderegister-Auskunft
Wer bei einer Anfrage ein rechtliches oder berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann, bekommt in unserem Bürgerbüro eine erweiterte Registerauskunft, die zusätzlich folgende Daten umfassen kann:
- Tag und Ort der Geburt
- frühere Vor- und Familiennamen
- Familienstand (nur die Angabe, ob verheiratet oder nicht)
- Staatsangehörigkeiten
- frühere Anschriften
- Tag des Ein- und Auszuges
- gesetzliche Vertreter
- Sterbetag und -ort
Die Gebühr beträgt 15 Euro, bei Auskunft aus einer Altdatei bis 50 Euro.
Die Beantragung einer erweiterten Melderegisterauskunft ist nur schriftlich möglich.
- einfache Melderegisterauskunft
Die Gebühr beträgt 11 Euro pro Auskunftsersuchen aus dem aktuellen Melderegister, auch dann, wenn Ihr Auskunftsersuchen nicht zum Erfolg führt. Das aktuelle Melderegister enthält die Daten von Einwohnerinnen und Einwohnern, die in Bad Sassendorf gemeldet sind oder nicht länger als fünf Jahre verzogen oder verstorben sind. - erweiterte Melderegisterauskunft
Die Gebühr beträgt 15 Euro, bei Auskunft aus einer Altdatei bis 50 Euro.
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Antrag auf Erteilung einer einfachen Melderegisterauskunft
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Antrag auf Erteilung einer erweiterten Melderegisterauskunft gem. § 45 Bundesmeldegesetz (BMG)