Kurbeitrag

Die Gemeinde Bad Sassendorf ist seit 1975 staatlich anerkanntes Heilbad. Zur Finanzierung ihrer Aufgaben als Kurort, beispielsweise für die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung und Pflege der zu Heil- und Kurzwecken im Kurgebiet bereitgestellten Einrichtungen und Anlagen sowie für Kurveranstaltungen erhebt die Gemeinde Bad Sassendorf von ihren Kurgästen, die im Kurort eine Unterkunft nehmen bzw. in den Kurkliniken betreut werden, einen Kurbeitrag.

Die Zahlungspflicht des Kurbeitrages beginnt mit dem Tage der Anreise. Sie endet mit dem Tag der Abreise. Der Tag der Anreise und der Tag der Abreise werden bei der Kurbeitragsfestsetzung als ein Tag gerechnet.

Die Bad Sassendorf Card wird vom Vermieter/Unterkunftsgeber am Anreisetag ausgegeben.

Zweitwohnungsinhaber erhalten, unabhängig von der Dauer ihres Aufenthaltes im Erhebungsgebiet, eine 1 Jahr gültige Kurkarte. Der Kurbeitrag für diese Kurkarte beträgt einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer 20,00 € je Person und Jahr.

Weitere Informationen über die Höhe des Kurbeitrages und über Ermäßigungen / Befreiungen des Kurbeitrages erhalten Sie aus der Kurbeitragssatzung.

Oder über das Tourismusbüro.