Grundstücksanschlusskosten

Der Gemeinde Bad Sassendorf obliegt nach dem Landeswassergesetz NRW die Abwasserbeseitigungspflicht, die unter anderem die Herstellung und Unterhaltung der öffentlichen Abwasseranlage beinhaltet. Die Anschlussleitungen gehören jedoch nicht zur öffentlichen Abwasseranlage.

Unter Anschlussleitungen werden Grundstücks- und Hausanschlussleitungen verstanden.

Die Hausanschlussleitungen sind Leitungen von der privaten Grundstückgrenze bis zu dem Gebäude oder dem Ort auf dem Grundstück, wo das Abwasser anfällt. Die Herstellung und Unterhaltung dieser Leitungen führt der Grundstückseigentümer in Eigenregie jedoch nach Abstimmung mit der Gemeinde auf seine Kosten durch.

Die Grundstücksanschlussleitungen sind die Leitungen von der öffentlichen Sammelleitung bis zur Grenze des jeweils anzuschließenden Grundstücks. Die Herstellung, Erneuerung und Unterhaltung dieser Leitungen führt hingegen die Gemeinde selbst oder durch einen von ihr beauftragten Unternehmer aus. Die entstehenden Kosten sind nach § 10 KAG NRW ersatzpflichtig.

Die Grundstücksanschlusskosten können im Gegensatz zu dem einmaligen Kanalanschlussbeitrag mehrfach abgerechnet werden.

Der Aufwand für die Herstellung, Erneuerung, Beseitigung, Veränderung und die Kosten für die Unterhaltung werden auf der Grundlage der tatsächlich entstandenen Kosten abgerechnet.

Kontakt

Frau Walter

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