Führerscheinanträge

Die Anträge auf

  • Ersterteilung,
  • Erweiterung,
  • Neuerteilung von Führerscheinen und der
  • Ausstellung eines Personenbeförderungsscheines

werden im Bürgerbüro entgegengenommen und zur weiteren Bearbeitung an das Straßenverkehrsamt (Führerscheinstelle) des Kreises Soest weitergeleitet. Die Gebühr hierfür ist bei der Beantragung zu entrichten.  

Nach Fertigstellung Ihres Führer- bzw. Personenbeförderungsscheines erhalten Sie oder Ihr Fahrlehrer vom Straßenverkehrsamt eine entsprechende Nachricht.

Führerscheinanträge für Begleitetes Fahren ab 17 müssen Sie direkt bei der Führerscheinstelle des Kreises Soest abgeben.

Sollten Sie Ihren Führerschein verloren haben oder Sie einen neuen Kartenführerschein beantragen wollen, so wenden Sie sich bitte direkt an die Führerscheinstelle des Kreises Soest.

  • 44,70 EUR mit Probezeit
    (bei Ersterteilung der anderen Klassen) 
  • 43,90 EUR ohne Probezeit
    (bei Ersterteilung der Klassen AM, L, T, sowie bei einer Erweiterung oder Neuerteilung)
  • 43,90 EUR Personenbeförderungsschein (Verlängerung)
  • ggf. 10 EUR vorläufiger Führerschein
  • ggf. 5,10 EUR Versandgebühr Führerschein
  • 13 EUR Führungszeugnis der Belegart „O“
    (bei Neuerteilung oder Antrag auf Personenbeförderungsschein; direkter Versand an den Kreis Soest)

Ersterteilung:

  • Antrag (erhältlich in der Fahrschule oder im Bürgerbüro)
  • Personalausweis oder Reisepass
  • 1 aktuelles biometrisches Lichtbild
  • Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
  • Nachweis über die durchgeführten Sofortmaßnahmen am Unfallort

Erweiterung (zusätzlicher Führerscheinklassen):

  • Antrag (erhältlich in der Fahrschule oder im Bürgerbüro)
  • Personalausweis oder Reisepass
  • 1 aktuelles biometrisches Lichtbild
  • Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
  • Nachweis über die durchgeführten Sofortmaßnahmen am Unfallort

Neuerteilung (nach Führerscheinentzug):

  • Antrag (erhältlich beim Kreis Soest „Straßenverkehrsamt“ oder im Bürgerbüro)
  • Personalausweis oder Reisepass
  • 1 aktuelles biometrisches Lichtbild
  • Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
  • Nachweis über die durchgeführten Sofortmaßnahmen am Unfallort
  • Polizeiliches Führungszeugnis der Belegart „O“

Personenbeförderungsschein:

  • Antrag (erhältlich beim Kreis Soest „Straßenverkehrsamt“ oder im Bürgerbüro)
  • Personalausweis oder Reisepass
  • 1 aktuelles biometrisches Lichtbild
  • Polizeiliches Führungszeugnis der Belegart „O“
  • Augenärztliches Gutachten (nicht älter als 2 Jahre, „im Original“)  
  • Nachweis über die durchgeführten Sofortmaßnahmen am Unfallort
  • Zeugnis/Gutachten über die körperliche oder geistige Eignung (nicht älter als 1 Jahr)
  • Nachweis der gesundheitlichen Eignung (medizinisch-psychologisch) durch eine amtlich anerkannte Untersuchungsstelle oder ein betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten (nicht älter als 1 Jahr)
  • Ortskundeprüfung (in Abhängigkeit der beantragten Berechtigung oder Größe des Ortes, in dem die Berechtigung räumlich gelten soll)
  • Straßenverkehrsgesetz (StVG)
  • Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
  • Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG)
  • Passverordnung (PassV) – Anlage 8
  • Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
  • Freistellungsverordnung vom PBefG (Freistell-VO)

Kontakt

Frau Berghoff

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Frau Schneider

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Frau Reen

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Frau Trost

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