Fischereischeine

Fischereischein:
Für das Angeln in stehenden und fließenden Gewässern benötigen Sie einen Fischereischein.

Geltungsdauer: auf Wunsch: 1 oder 5 Jahre

Jugendfischereischein
Für Personen, die das 10., nicht aber das 16. Lebensjahr vollendet haben.

Information zur Fischereiprüfung:

Die Prüfung darf ab dem 14. Lebensjahr abgelegt werden.

Der Antrag auf Zulassung zur Fischereiprüfung muss an den Landrat des Kreises Soest -Untere Fischereibehörde-, Hoher Weg 1-3, 59491 Soest, Tel. 02921/300, gestellt werden. Dort sind auch die nächsten Prüfungstermine zu erfahren.

1. Jugendfischereischein
   
(zwischen 10 und 16 Jahren)

  • a) Erstausstellung:
    • 1 aktuelles Lichtbild
    • Gebühr: 8,00 €
  • b) Verlängerung:
    • Vorlage des bisherigen Jugendfischereischeines
    • Gebühr: 8,00 €

2. Jahresfischereischein

  • a) Erstausstellung:
    • Vorlage des Fischereiprüfungszeugnisses
      (Prüfung ab 14 Jahren möglich)
    • 1 aktuelles Lichtbild
    • Gebühr: 16,00 €
  • b) Verlängerung:
    • Vorlage des Jahresfischereischeines
    • Gebühr: 16,00 €

3. Fünfjahresfischereischein

  • a) Erstausstellung:
    • Vorlage des Fischereiprüfungszeugnisses
      (Prüfung ab 14 Jahren möglich)
    • 1 aktuelles Lichtbild
    • Gebühr: 48,00 €
  • b) Verlängerung:
    • Vorlage des Fünfjahresfischereischeines
    • Gebühr: 48,00 €

Kontakt

Frau Schneider

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Frau Reen

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Frau Trost

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