Ehejubiläen

Die Gemeinde Bad Sassendorf überreicht Jubelpaaren anlässlich der Goldenen, Diamantenen, Eisernen, Gnaden- sowie Kronjuwelenhochzeit eine Glückwunschurkunde.

Soweit eine Ehe seinerzeit beim hiesigen Standesamt geschlossen wurde, kann die Gemeinde die anstehenden Jubelhochzeiten von Amts wegen ermitteln. Dies ist jedoch nicht der Fall, wenn die Ehe in einem anderen Standesamt geschlossen wurde. Deshalb bitten wir in diesen Fällen, mit uns Kontakt aufzunehmen. Die Vorlage einer Heiratsurkunde ist erforderlich. Wenn die Beschaffung dieser Urkunde nicht möglich ist, kann der Gemeinde auch das Familienstammbuch oder andere glaubwürdige Unterlagen vorgelegt werden.

Die Goldene Hochzeit wird nach 50, die Diamantene Hochzeit nach 60, die Eiserne Hochzeit nach 65, die Gnadenhochzeit nach 70 und die Kronjuwelenhochzeit nach 75 Ehejahren gefeiert.

Kontakt

Frau Martina Schumacher

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