Beglaubigungen

Beglaubigungen , Unterschriftsbeglaubigungen (sofern nicht notariell erforderlich - z. B. bei Grundstücks- oder Testamentsangelegenheiten)

Bitte beachten Sie:

Geburts-, Abstammungs-, Heirats- und Sterbeurkunden, die von deutschen Standesämtern ausgestellt wurden, dürfen nicht von der Meldebehörde beglaubigt werden.

Die entsprechenden Personenstandsurkunden erhalten Sie bei dem Standesamt, das die Geburt, den Sterbefall oder die Eheschließung beurkundet hat.

  • Beglaubigung einer Fotokopie:  4,20 € je zu beglaubigende Kopie
  • Unterschriftsbeglaubigung: 2,50 €

Für Rentenzwecke sind Beglaubigungen gebührenfrei.

Bei der Beglaubigung von Fotokopien ist folgendes zu beachten bzw. mitzubringen:

  • Jeweils das Original und die zu beglaubigende Kopie

Zur Beglaubigung einer Unterschrift ist folgendes zu beachten bzw. mitzubringen:

  • Persönliches Erscheinen zwingend notwendig
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Schriftstück, auf dem die Unterschrift beglaubigt werden soll

Kontakt

Frau Schneider

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